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Über die Stiftung

Durch letztwillige Verfügung hat der 1923 verstorbene Wormser Lederindustrielle Cornelius Wilhelm Frhr. von Heyl Folgendes bestimmt:

Cornelius W. von HeylDer von meinen Vorfahren vor mehr als hundert Jahren in Worms in der Umgebung des Domes erworbene und von meiner lieben Frau und mir ausgebaute Grundbesitz hat durch die enge Verknüpfung dieser Stelle mit den großen Ereignissen von welt­geschicht­licher Bedeutung, die sich in dem alten Bischofspalast, der in dem Garten stand, abgespielt haben, für alle Zeit eine besondere historische Bedeutung. Durch die Ausgestaltung dieses Besitzes in der heutigen Form ist zugleich eine würdige und feierliche Umgebung des altehrwürdigen Domes geschaffen worden. ...

Ich habe mich deshalb, um meiner Vaterstadt einen erneuten Beweis meiner Liebe und Anhänglichkeit zu geben, entschlossen, diesen Besitz, der den Heylshof und den Heylschen Garten umfaßt ... einer gemeinnützigen Stiftung zu übereignen und dieser Stiftung zugleich die Kunstgegenstände zu übergeben, die bei Lebzeiten meiner Frau und mir in einem langen gemeinsamen Leben gesammelt und im Heylshof aufgestellt waren. ...

Das Kunsthaus Heylshof soll dem allgemeinen Besuch geöffnet sein.

Zur Kunstsammlung schrieb Georg Swarzenski, Direktor des Städelschen Kunstinstituts und der Städtischen Galerie in Frankfurt am Main, in seinem beschreibenden Katalog (vor 1913):

„Die Kunstsammlung im Heylshof zu Worms ... dürfte die vielseitigste und gehaltvollste Privatsammlung Deutschlands sein. Als solche hat sie eine über das künstlerische Interesse hinausgehende, allgemeine Bedeutung: sie ist ein stolzes Denkmal der einzigartigen Kultur, die das Bürgertum der deutschen Städte auch abseits von den großen Centren gezeitigt hat.

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